Grundsätzlich stehen in Deutschland die Erd- und die Feuerbestattung zur Verfügung. Für die Beisetzung der Urne gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Gerne informieren wir Sie über das Angebot der Grabstätten auf den Friedhöfen in Hagen, Wetter und Gevelsberg.
Bitte bedenken Sie, dass die Ruhestätte ein wichtiger Ort für das Gedenken ist. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Grab zu pflegen, empfehlen wir Ihnen gerne Steinmetzbetriebe und Gärtnereien für die Dauergrabpflege.
Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet. Die Verabschiedung kann im kleinen oder großen Kreis stattfinden. In der Regel erfolgt unmittelbar nach der Trauerfeier die Beisetzung auf dem Friedhof.
Der Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und zu einem späteren Zeitpunkt in einem Krematorium eingeäschert. Eine Trauerfeier kann vor der Kremation stattfinden oder im Rahmen der Urnenbeisetzung.
Außerhalb der Dreimeilenzone ist es möglich, Seebestattungen über eine Seebestattungsreederei durchzuführen. Gerne wird hier von den Angehörigen die Nord- oder die Ostsee gewählt. Dabei wird die wasserlösliche Urne mit der Asche des Verstorbenen dem Meer übergeben. Auf Wunsch können die Angehörigen an dieser maritimen Abschiedszeremonie, geleitet vom Schiffskapitän, teilnehmen. Sie erhalten im Anschluss eine Seekarte mit der exakten Angabe der Beisetzungsstelle.
Die Baum- oder Waldbestattung ist ebenso eine Sonderform der Urnenbeisetzung. Dabei wird die Urne im Wurzelgeflecht eines Baumes beigesetzt. Baumbestattungen können auf besonderen Waldfriedhöfen durchgeführt werden, z. B. im RuheForst® (RuheForst® Philippshöhe in Hagen) oder im FriedWald®. Auf einigen Friedhöfen in Hagen gibt es jedoch ebenso die Möglichkeit einer vergleichbaren Naturbestattung.
Als Kolumbarium oder auch Stele wird eine Urnenwand bezeichnet – eine oberirdische Form der Beisetzung. Die Wand besteht aus mehreren Urnenkammern bzw. Urnennischen, die eine oder mehrere Urnen aufnehmen können. Die Urnennischen in einem Kolumbarium werden mit einer Platte verschlossen. In der Regel werden der Name und die Lebensdaten des Verstorbenen in den Stein graviert.
Als besondere Form der Urnen- bzw. Aschebeisetzung gilt die Diamantbestattung. In unseren Nachbarländern sind außerdem weitere Naturbestattungen möglich, darunter die Almwiesen- und die Bergbachbestattung sowie die Flussbestattung. Hierbei sind Besonderheiten zu beachten, da es in Deutschland die Friedhofspflicht gibt. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.
Die Lage und die Größe eines Wahlgrabes können zu Lebzeiten oder im Sterbefall von den Hinterbliebenen bestimmt werden. Wahlgrabstätten sind mehrstellig, das bedeutet, dass hier mehrere Beisetzungen stattfinden können. Die Ruhefrist kann nach Ablauf immer wieder verlängert werden. Wahlgräber werden aus diesem Grund oft über Generationen als Familiengrabstätte oder als Doppelgrab genutzt.
Hierbei findet die Beisetzung von Särgen und Urnen auf einer Rasenfläche ohne Abgrenzung der Grabstätte statt. Es darf ein liegender Stein mit den Lebensdaten des Verstorbenen abgelegt werden. Ein Rasenwahlgrab kann mehrstellig erworben und mehrfach belegt werden.
Das Reihengrab ist nur einstellig, sodass hier lediglich die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne erfolgen kann. Die Verlängerungsoption für die Ruhefrist ist nicht möglich. Die Friedhofsverwaltung bestimmt die Lage der Grabstätte.
Hierbei findet die Beisetzung von Särgen und Urnen auf einer Rasenfläche ohne Abrenzung der Grabstätte statt. Es dürfen aber Namensschilder mit den Lebensdaten des Verstorbenen angebracht und außerdem ein Stein abgelegt werden. Dieser ist an manchen Friedhöfen bereits im Grabpreis inbegriffen. Das Nutzungsecht geht nach Ablauf der Ruhezeit an den Friedhofsträger zurück.
Sie dient der Urnenbeisetzung für die Dauer der Ruhefrist und wird vom Friedhofsträger angelegt und gepflegt. Hinweise auf die Person des Verstorbenen erfolgen auf einem Grabmal.
Eine weitläufige Rasenfläche nimmt in der Regel den Sarg oder die Urne des Verstorbenen auf. Die Teilnahme an der Beisetzung ist bei den Friedhöfen in unserer Umgebung oft gestattet. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Der Bezugspunkt für das Gedenken des Verstorbenen fehlt. Es entstehen keine Kosten für die Pflege des Grabes. Anonyme Gräber, auch Gemeinschaftsgräber genannt, gibt es auch im Wald oder für Urnen als Gemeinschaftskammern. Hier ist auf Wunsch ein Namensvermerk möglich.
Eine pflegefreie Grabstätte muss nicht anonym sein, denn das Fehlen einer Kennzeichnung des Grabes kann die Trauerarbeit der Hinterbliebenen auf Dauer erschweren. Gerne informieren wir Sie über Alternativen.
Baumgräber sind für die Angehörigen grundsätzlich pflegefrei. Eine Kennzeichnung der Ruhestätte durch eine Tafel mit Namens- und Lebensdaten ist möglich. In Hagen steht hierfür der RuheForst® Philippshöhe zur Verfügung – Informationen finden Sie unter:
www.ruheforst.de